Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit der gebotenen Sachlichkeit zur Frage Stellung genommen, wer in welchem Maße für ein Vaterschaftsanerkennungsverfahren zahlen muss.
Im Streitfall hatte das Amtsgericht entschieden, dass in dem Fall Mutter und Vater das Verfahren je zur Hälfte bezahlen müssen. Das bestätigte das Oberlandesgericht auf Beschwerde der Mutter hin: Die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens können zwischen dem im Verfahren ermittelten biologischen Vater und der Mutter hälftig geteilt werden (Az. 6 WF 155/24).
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